Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 das Privatstrassenreglement genehmigt.
Das Privatstrassenreglement sowie der Gemeinderatsbeschluss liegen während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, zur Einsicht auf oder sind digital unter www.fehraltorf.ch abrufbar. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
17. Juni 2022
Gemeinderat