Vogelgrippe Informationen
In einer Geflügelhaltung in Fehraltorf ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der betroffene Betrieb wurde umgehend gesperrt und zur Schutzzone erklärt. Mit der Sanierung wurde sofort begonnen. Um den Seuchenherd wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 3 Kilometern eingerichtet. Die Gemeinden Fehraltorf, Pfäffikon (ZH), Russikon, Uster, Volketswil und Illnau-Effretikon liegen ganz oder teilweise in dieser Zone. In dieser Überwachungszone gelten strenge Massnahmen für alle Geflügelhaltungen. Sie gehen weiter als die bisher geltenden Massnahmen (Kontrollgebiet).
So sind alle empfänglichen Tiere in geschlossenen und überdachten Haltungssystemen aufzustallen. Auch dürfen weder Geflügel noch Eier die Zone verlassen. Die weiteren Massnahmen können der Allgemeinverfügung unter zh.ch/vogelgrippe entnommen werden. Diese Massnahmen bestehen für mindestens 30 Tage.
Es gelten die schweizweiten Hygienemassnahmen auch in der Überwachungszone: Geflügelställe sollen nur zur Tierbetreuung betreten werden. Vorher sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Zudem sind betriebseigene Stallschuhe oder Überschuhe nötig. Stalleigene Überkleidung wird auch für Hobbyhaltungen sehr empfohlen.
Das Veterinäramt hat soeben alle registrierten Geflügelhaltenden in der Überwachungszone direkt angeschrieben und über ihre Pflichten informiert.
Hinzu kommt eine Zwischenzone mit einem Radius von 10 Kilometern. Aus dieser Zone dürfen keine Tiere, Eier, tierischen Nebenprodukte oder Mist in die EU exportiert werden.