26. Mai 2023
Gebührentarif der Werke Fehraltorf
Gebührentarif der Werke Fehraltorf
Gebührentarif der Werke Fehraltorf
Der Gemeinderat hat am 10. Mai 2023 den Gebührentarif der Werke Fehraltorf genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift, die dreifach einzureichen ist, muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und, soweit möglich, beizulegen.
Die Unterlagen liegen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten im Gemeinderatssekretariat, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf auf.
Fehraltorf, 26. Mai 2023
Gemeinderat Fehraltorf