Genehmigung der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2020 die Gemeinderechtliche Ordnungsbussenliste per 1. Januar 2021 genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Bezirk Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift, die 3-fach einzureichen ist, muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und soweit möglich beizulegen. Der genannte Beschluss sowie die Gemeinderechtliche Ordnungsbussenliste liegen während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf zur Einsichtnahme auf oder sind digital unter www.fehraltorf.ch abrufbar.
Beschluss Gemeinderat vom 11. Dezember 2020
Polizeiverordnung 2020 Genehmigen der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen