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8. Jan. 2021, 10:00 Uhr

Genehmigung der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen

Polizeiverordnung 2020
Genehmigung der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen

Genehmigung der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2020 die Gemeinderechtliche Ordnungsbussenliste per 1. Januar 2021 genehmigt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Bezirk Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift, die 3-fach einzureichen ist, muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und soweit möglich beizulegen. Der genannte Beschluss sowie die Gemeinderechtliche Ordnungsbussenliste liegen während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf zur Einsichtnahme auf oder sind digital unter www.fehraltorf.ch abrufbar.


Beschluss Gemeinderat vom 11. Dezember 2020

Polizeiverordnung 2020 Genehmigen der Gemeinderechtlichen Ordnungsbussen


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