Tempo-30-Zone Chüeferi-/Geerenstrasse/Stadacher | Bauliche Massnahmen | Genehmigen des Bauprojektes zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 12/13 StrG
Die Gemeinde Fehraltorf führt im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG eine Planauflage des folgenden Projekts durch:
Tempo-30-Zone Chüeferi-/Geerenstrasse/Stadacher – bauliche Massnahmen
Die Pläne liegen vom 27. Juni bis am 27. Juli 2022 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeinde Fehraltorf, Einwohnerkontrolle, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf während den ordentlichen Büroöffnungszeiten.
Einwendungen gegen das Projekt (bauliche Massnahmen) im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden:
Gemeinderat Fehraltorf, Abteilung Werke und Infrastruktur, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf.
Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.
Gemeinderat Fehraltorf
Situation Übersicht
Situation Massnahme 1
Situation Massnahme 2
Situation Massnahme 3
Situation Massnahme 4
Situation Massnahme 5
Situation Massnahme 6
Situation Massnahme 7
Situation Massnahme 8
Schemaschnitte
Technischer Kurzbericht
KV