Tempo-30-Zone Chüeferi-/Geerenstrasse/Stadacher | Bauliche Massnahmen | Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Angaben zur Auflage:
Die Pläne mit den baulichen Massnahmen werden vom 9. September 2022 bis 10. Oktober 2022 auf der Gemeinde Fehraltorf, Einwohnerkontrolle, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich aufgelegt.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den dirket Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Kontaktstelle:
Gemeinderat Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf
Situation Übersicht 1
Situation Massnahme 1
Situation Massnahme 2
Situation Massnahme 3
Situation Massnahme 4
Situation Massnahme 5
Situation Massnahme 6
Situation Massnahme 7
Situation Massnahme 8
Schemaschnitte
Technischer Kurzbericht
KV
Beschluss
Bericht zu den Einwendungen