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04. August 2022

Heizungsersatz - revidiertes Energiegesetz

Am 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Änderung des Energiegesetzes (EnerG) vom 19. April 2021 zur Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich angenommen. Der Regierungsrat hat am 8. Juni 2022 beschlossen, die Gesetzesänderung auf den 1. September 2022 in Kraft zu setzen.
Gesetzesänderung per 1. September 2022

Die Revision des kantonalen Energiegesetzes wurde von der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich angenommen.

Das Gesetz tritt per 1. September 2022 in Kraft.

Die Gesetzesänderung betrifft auch Liegenschaften besitzende in der Gemeinde Fehraltorf.

Bewilligung Heizungsersatz

Jeder Heizungsersatz ist ein bewilligungspflichtiger Umbau. Die Baueingabe erfolgt wie bisher mit dem "Gesuch für Erstellung, Umbau und Betrieb von wärmetechnischen Anlagen" - kurz WTA-Gesuch. Das Gesuch ist beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Wenn nochmals ein Heizsystem mit fossilen Energien eingesetzt werden soll, braucht es zusätzlich eine Berechnung der Lebenszykluskosten für alle technisch möglichen Heizungsvarianten. Für diese Berechnung steht neu eine Rechenhilfe, der sogenannte Lebenszykluskostenrechner zur Verfügung (Formular EN-LCC-ZH).

Verschaffen Sie sich einen Überblick via Webseite Baudirektion des Kantons Zürich:

www.baugesuche.zh.ch Thema Heizungsersatz

https://www.zh.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/bauvorschriften-gebaeude-energie/heizungsersatz.html




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