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News
02. März 2018

Amtliche Publikation

Plangenehmigungsverfahren Starkstromanlage

Bund 18-0015 Russikon, Fehraltorf
16 kV-Leitung zwischen Unterwerk (UW) Pfäffikon und Transformatorenstation (TS) Morgental

Starkstromanlage ordentliches Plangenehmigungsverfahren

Bundesbehörde: Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Kreissig Peter

Betriebsinhaber: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Betrieb & Bau Netze Oberland

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 02. März bis 16. April 2018 in den Gemeindeverwaltungen, während den Bürozeiten öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.


Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Baudirektion KT ZH
Generalsekretariat
Leitstelle für Baubewilligungen


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