Der Gemeinderat Fehraltorf hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 den Nachführungsvertrag der amtlichen Vermessung, vorbehältlich der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich, angepasst.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Fehraltorf, Gemeinderatssekretariat, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Fehraltorf
18. Januar 2019
Anpassung Nachführungsvertrag
Der Nachführungsvertrag der amtlichen Vermessung wurde angepasst. Folgend finden Sie weitere Infos.
Anpassungen im Nachführungsvertrag