Kleiner Rundgang
48 - Bauernhaus zur Linde
1790
Aufhebung des sog. "Ettergesetzes", welches den Bürgern verboten hatte, ausserhalb des Dorfzauns (= Etter) zu siedeln. Kurz darauf entstanden folgende Einzelhöfe:
A Kurz nach 1790, die drei heute noch bestehenden Höfe im Reitenbach.
B 1814 ein Wohnhaus mit Scheune neben dem Brennofen, der bereits 1895 in der äusseren Ziegelhütte für die Ziegelherstellung gebaut worden war.
C 1825 das Badehaus am Staldenbach
D 1833 die drei Bauernhäuser an der Sagenrainstrasse, nämlich
D1 Haus Schuppli (umgebaut 2011), heute Nummer 23/25
D2 Haus zur Linde, Nummer 21
D3 Berghof (abgebrochen 2011, Nummern 21 a-j, siehe Tafel 29).
Nach dem Abbruch des Bauernhauses (D2) wurden am 8. September 1995 die neuen Alterswohnungen und das Spitex-Zentrum «Zur Linde» eingeweiht.
Aufhebung des sog. "Ettergesetzes", welches den Bürgern verboten hatte, ausserhalb des Dorfzauns (= Etter) zu siedeln. Kurz darauf entstanden folgende Einzelhöfe:
A Kurz nach 1790, die drei heute noch bestehenden Höfe im Reitenbach.
B 1814 ein Wohnhaus mit Scheune neben dem Brennofen, der bereits 1895 in der äusseren Ziegelhütte für die Ziegelherstellung gebaut worden war.
C 1825 das Badehaus am Staldenbach
D 1833 die drei Bauernhäuser an der Sagenrainstrasse, nämlich
D1 Haus Schuppli (umgebaut 2011), heute Nummer 23/25
D2 Haus zur Linde, Nummer 21
D3 Berghof (abgebrochen 2011, Nummern 21 a-j, siehe Tafel 29).
Nach dem Abbruch des Bauernhauses (D2) wurden am 8. September 1995 die neuen Alterswohnungen und das Spitex-Zentrum «Zur Linde» eingeweiht.
Adresse
Bauernhaus zur Linde, Sagenrainstrasse, 8320 Fehraltorf