Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:
Gemäss §41a der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und §15g der Verordnung über den Hochwasserschutz (HWSchV) werden die Projektunterlagen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet öffentlich für die Orientierung und Mitwirkung der Bevölkerung aufgelegt.
Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen vom 10. Juni 2022 während 60 Tagen zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeinde Fehraltorf, Einwohnerkontrolle, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist bis 9. August 2022 schriftlich per Briefpost bei der Gemeinde Fehraltorf, Werke und Infrastruktur, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, Einsprache erhoben werden.
Frist: 60 Tage, 10. Juni 2022 bis 9. August 2022
Kontaktstelle:
Gemeinde Fehraltorf, Werke und Infrastruktur, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf
Weitere Informationen finden Sie hier.