Der Regierungsrat hat die Baudirektion mit Beschluss Nr. 1186/2020 vom 2. Dezember 2020 ermächtigt, die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans durchzuführen.
Die Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans wird vom 14. Dezember 2020 bis 31. März 2021 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.
Die Teilrevision 2020 umfasst Anpassungen des kantonalen Richtplans in den Kapiteln 1 Raumordnungskonzept, 2 Siedlung, 4 Verkehr, 5 Versorgung, Entsorgung sowie 6 Öffentliche Bauten und Anlagen.
Das Mitwirkungsverfahren wird zum ersten Mal über das neue elektronische Vernehmlassungsportal der Baudirektion durchgeführt. Diese Webapplikation bietet verschiedene Funktionen, welche den Überblick über die Vorlage erleichtern und die Teilnehmenden bei der Eingabe ihrer Stellungnahme unterstützen.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 1186/2020 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
Die Richtplandokumente sind unter www.zh.ch/richtplan («Öffentliche Auflage Teilrevision 2020») einsehbar.
Hier findet sich auch der Zugang zum elektronischen Vernehmlassungsportal, über welches Anträge zu den aufgelegten Richtplaninhalten eingereicht werden können.
Die Dokumente können während der ordentlichen Bürozeiten auch beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an der Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich eingesehen werden oder n den Verwaltungen der Städte und Gemeinden des Kantons Zürich.
Einwendungen zur Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans müssen bis spätestens 31. März 2021 beim Amt für Raumentwicklung eintreffen. Die erhaltenen Rückmeldungen werden von den zuständigen Fachstellen ausgewertet und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird anschliessend zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.
Baudirektion Kanton Zürich
Amt für Raumentwicklung