Mit Beschluss vom 26. Oktober 2022 hat der Gemeinderat das Reglement über die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften (Benutzungsreglement) erlassen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift, die dreifach einzureichen ist, muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu benennen und, soweit möglich, beizulegen. Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist beim Gemeinderatssekretariat Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Fehraltorf, 11. November 2022
Gemeinderat Fehraltorf
11. November 2022
Reglement über die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften (Benutzungsreglement)
Mit Beschluss vom 26. Oktober 2022 hat der Gemeinderat das Reglement über die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften (Benutzungsreglement) erlassen.
Reglement über die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften (Benutzungsreglement)