Mit der Einführung einer Gesamtschulleitung erfolgt auch eine Stärkung der Schulleitungen durch die Konzentration auf deren Kernaufgaben. Durch den Wegfall von Zusatzaufgaben im organisatorischen und administrativen Bereich sowie die Entlastung bei der Mitwirkung in organisatorischen Belangen bleibt deutlich mehr Zeit für die Führungsarbeit in den
Schuleinheiten. Der Schulbetrieb wird weiterhin von drei Schulleitungen geführt. Die Aufteilung der Schulleitungsbereiche wird an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst und optimiert. Die Gesamtschulleitung entlastet die Schulbehörde. Sie übernimmt Führungsaufgaben, insbesondere gegenüber den Schulleitungen, im Auftrag des Schulpräsidiums und im Rahmen der Volksschulgesetzgebung. Zudem wirkt sie bei der Mitarbeiterbeurteilung mit und vertritt die operativen Belange der Schule nach aussen. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Koordination und die Steuerung der Schulentwicklung sowie die Führung der Fachstellen und der Schulsozialarbeit. Mit der Bezeichnung von zwei Fachstellen werden zwei Schwerpunktthemen gezielt angegangen: die Schulinformatik und die externe Sonder-pädagogik. Der Stellenwert der Schulinformatik ist fraglos sehr hoch und erhält mit der Einführung des neuen Lehrplanes sowie der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben des Kantons noch mehr Gewicht. Die Fachstelle hat im Auftrag der Schulpflege wichtige Aufgaben der Steuerung und Qualitätssicherung zu leisten. Ihr obliegt zudem die fachliche Führung in pädagogischer und technischer Hinsicht. Bei der externen Sonderpädagogik steht die enge Zusammenarbeit mit den Anbietern ebenso im Fokus wie die regelmässige Überprüfung der Relevanz und Wirksamkeit bestehender Massnahmen. Die Reintegration betroffener Kinder in den kommunalen Schulbetrieb wird periodisch geprüft. Zudem obliegt der Fach-stelle die fachliche Beratung der Schulleitungen und der Schulpflege. Für diese Anpassungen muss der Stellenplan um 170 % erhöht werden. Die entstehenden Mehrkosten sind grösstenteils im Voranschlag 2018 bereits enthalten oder können innerhalb der Einheitsgemeinde aufgefangen werden. Der Gemeinderat stimmt den von der Schulpflege beantragten Stellenplanerweiterungen zu.
Vereinbarung für Rettungseinsätze mit dem Spital Uster
Ab dem 1. Juli 2018 werden im Kanton Zürich neue Bestimmungen für Rettungs- und Verlegungsdienste gelten. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat im Rahmen des Projekts "Optimierung Rettungswesen im Kanton Zürich" neue Richtlinien und Übergangs-fristen erlassen. Für die Vorhalteleistung bzw. das Zuständigkeitsgebiet von Rettungsdiensten besteht ein Gemeindeauftrag. Es gibt diverse Neuerungen bei den Verlegungstransporten. Die Alarmierung erfolgt in Zukunft für boden- und luftgebundene Dispositionen von Notfalleinsätzen oder medizinisch anspruchsvollen Verlegungstransporten ausschliesslich über die Einsatzleitzentrale (ELZ). Die Koordination der Rettungskräfte erfolgt ebenfalls durch die ELZ. Transporte ohne Disposition der ELZ oder direkte Aufgebote durch Drittinstitutionen sind für einzelne Kategorien nicht zulässig. Neu legt der Kanton selbst Standards und Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung fest. Dazu gehören die Anforderungen an die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die technische Ausstattung der Einsatzmittel. Diese gelten als Minimalstandards, die jederzeit ein-zuhalten sind. Die Evaluation der Dispositionsvarianten hat gezeigt, dass eine wesentliche Verbesserung der Qualität der Rettungseinsätze durch die Einführung der Nächst-Best-Strategie sowie der Umsetzung der Anforderungen an die Rettungsdienste erreicht werden kann. Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Fehraltorf und dem Rettungsdienst des Spitals Uster regelt die Zuständigkeit des Rettungswesens im Gemeindegebiet gemäss den Richtlinien der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Das Spital Uster verfügt über einen IVR-zertifizierten (Interverband für Rettungswesen), leistungsfähigen und bereits den zukünftigen Anforderungen entsprechenden Rettungsdienst mit Standorten in Uster und Dübendorf. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zu, die rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft trat und für mindestens 3 Jahre gilt.
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton für den Bereich Integration
Der Regierungsrat will die erfolgreiche Integrationsarbeit im Kanton Zürich trotz massiver Mittelkürzung weiterführen. Er lässt darum auf das erste kantonale Integrationsprogramm (KIP 1) das zweite (KIP 2) folgen. Der Regierungsrat setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit den Städten und den Gemeinden. Das KIP 2 ergänzt die Integrationsarbeit der Schulen, der Berufsausbildung, des Gesundheitswesens, der Arbeitsmarktbehörden sowie der Sportverbände. Auch die Sozialbehörde und der Gemeinderat sind davon über-zeugt, dass sich die Massnahmen zur Integration der im Kanton Zürich lebenden ausländischen Bevölkerung ins Gesellschafts- und Erwerbsleben lohnen. Fehraltorf bietet folgende Angebote an:
- Café International
- Familienbegleitungen von Migrantinnen und Migranten
- Deutschunterricht für Migrantinnen mit Betreuung der Kinder durch ausgebildetes Personal
- Deutschunterricht für Migrantinnen und Migranten (abends)
- Deutschunterricht für Flüchtlinge
- Jugendförderungsbeiträge für Vereine mit ausländischen Kindern
- Spielgruppen für ausländische Kinder.
Der Anteil der Menschen ohne Schweizerpass im Kanton Zürich betrug im Juni 2017 26.3 Prozent (Fehraltorf 19.4 %). Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind gross. Knapp 4 Prozent der Ausländer sind anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen. Gesamthaft leben im Kanton Zürich Personen aus 184 Nationen. Der überwiegende Teil dieser Personen, nämlich 68 Prozent, stammt aus EU/EFTA-Staaten. Integration erweist sich am erfolgreichsten, wenn die zugewanderten Menschen Zu¬gang zu den sogenannten Regelstrukturen, also zu den Schulen, zum Gesundheitswesen, zur Erwerbsarbeit sowie zu den Sport- und den Kulturvereinen, haben. Mit dem ersten kantonalen Integrationsprogramm (KIP 1) für die Jahre 2014 bis 2017 verpflichtete sich der Kanton Zürich dazu, seine Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den drei Schwerpunkten Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration zu verstärken. Er formulierte dazu entsprechende Ziele und Massnahmen. Diese reichen von der Erstinformation für aus dem Ausland zugezogene Personen bis hin zum interkulturellen Dolmetschen. Ebenfalls dazu gehören Angebote zur sozialen Integration und, insbesondere für Flüchtlinge, Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Der Regierungsrat genehmigte nun das zweite kantonale Integrationsprogramm für die Jahre 2018 bis 2021. Die Massnahmen des KIP 2 bauen auf den im KIP 1 erfolgreich aufgebauten Angeboten auf. Von der ausländischen Bevölkerung erwartet der Regierungsrat dabei den Willen und die Bereitschaft, sich zu integrieren und sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz aktiv auseinanderzusetzen. Migrantinnen und Migranten sollen ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit leisten, die am Wohnort gesprochene Landessprache ler-nen und die rechtsstaatlichen Normen und demokratischen Grundprinzipien respektieren. Im Jahr 2015 schloss die Gemeinde Fehraltorf eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton ab. Dadurch erhält die Gemeinde Fehraltorf die Möglichkeit, auch am KIP 2 teilzunehmen. Ab Juli 2018 erhalten die Gemeinden für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge nur noch einen Pauschalbeitrag analog den Asylsuchenden. Somit können die Kosten für Deutschkurse nicht mehr mit dem Kanton verrechnet werden. Der Integrationsauftrag bleibt indes-sen bestehen. Um einen Beitrag an die hohen Aufwendungen zu erhalten, bedarf es einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zürich. Nach intensiven Verhandlungen durch die Sozialbehörde konnte für die Gemeinde Fehraltorf das Maximum der kantonalen Beiträge im Betrag von CHF 15'887.00 in den vertraglichen Bestimmungen erreicht werden. Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung und den Rahmenvertrag zum KIP 2.
Projekthandbuch für den ARA-Ausbau
An der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 haben die Stimmberechtigten der bei-den Zweckverbandsgemeinden Fehraltorf und Russikon mit einem Ja-Anteil von über 90 % den Kredit für den Ausbau der Biologie und den Neubau einer fünften Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) im Betrag von CHF 36'000'000.00, exkl. MwSt., bewilligt. Für Projekte dieser Grössenordnung wird durch die Bauherrschaft oder durch deren Vertretung ein Projekthandbuch ausgearbeitet, welches die Abläufe, Kompetenzen und Aufgaben dokumentiert und festhält. Die reibungslose Abwicklung des umfangreichen Bauvorhabens erfordert eine enge Zusammenarbeit und hinreichende Grundinformation aller Beteiligten (Bauherrschaft, Projektverfasser, Unternehmer und Lieferanten) im Rahmen der zu diesem Zweck gebildeten Projektorganisation. Im ausgearbeiteten Projekthandbuch sind die verbindlichen administrativen und organisatorischen Grundlagen für Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der neuen Anlageteile der ARA Fehraltorf-Russikon dokumentiert. Mit dem Projekthandbuch wird Folgendes bezweckt:
- Regelung von Kompetenzen, Informationsflüssen und administrativen Abläufen
- Festlegung inhaltlicher Grundlagen und Vorlagen für die Projektabwicklung
- Effizienz durch Standards und passendes Instrumentarium
- Einheitlicher Informationsstand in allen Planungs- und Ausführungsphasen.
Mit der Festlegung der Ziele, Randbedingungen und Kompetenzen wird die Voraussetzung geschaffen, dass die bewilligten finanziellen Mittel unter Respektierung der ökologischen Randbedingungen und weiterer Auflagen optimal eingesetzt und die Aufgaben wirtschaftlich erledigt werden können. Doppelspurigkeiten sollen weitgehend ausgeschaltet werden, die Kontrolle und die Selbstkontrolle werden erleichtert. Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag der ARA-Baukommission das Projekthandbuch.
Baubewilligung
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligung unter Bedingungen und Auflagen an:
- Alfred Müller AG, Neuhofstrasse 10, 6340 Baar; Büroaufstockung und Erstellen eines Verbindungsgangs beim bestehenden Gebäude Allmendstrasse 47.
Zudem hat der Gemeinderat ...
- den Feuerpolizeibericht des Jahres 2017 genehmigt. Unter anderem wurden 34 Begutachtungen von Baugesuchen,
16 Baukontrollen und 32 Bauabnahmen durchgeführt. - einen Kredit im Betrag von CHF 64'000.00, inkl. MwSt., für die Erarbeitung des Vor- und Bauprojekts "hochwassersicherer Ausbau Wildbach, Abschnitt Staldenweiher bis Durch-lass Rumlikerstrasse" bewilligt.
Die Ingenieurarbeiten werden an die Firma Flussbau AG, Zürich, vergeben. - einen Kredit im Betrag von CHF 134'948.35, inkl. MwSt., für die Anschaffung einer Kompaktkehrmaschine für den Bereich Infrastruktur bewilligt. Der Auftrag wird an die Aebi & Co. AG, Hochdorf, erteilt.
- die Polizeibewilligung für die Osterrennen vom Ostermontag, 2., und Sonntag, 8. April 2018, erteilt und die nötigen Verkehrsanordnungen erlassen.
- dem Zirkus Royal die Polizeibewilligung für das Gastspiel vom Sonntag, 16. September 2018, bis Mittwoch,
19. September 2018, auf dem Viehschauplatz erteilt. - von der Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei vom 5. Januar 2018, 12.54 bis 15.01 Uhr, an der Kempttalstrasse Kenntnis genommen (signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h; Anzahl Fahrzeuge: 835;
Anzahl Übertretungen: 76, gemessene Höchstgeschwindigkeit: 74 km/h!).
Fehraltorf, 21. Februar 2018
Marcel Wehrli
Gemeindeschreiber